Mit nachhaltigen Investments Zukunft gestalten

Nachhaltigkeits-Research für ganzheitlichen Erfolg

Unsere Länderbewertung für nachhaltige Investments

Für die Auswahl potentieller Anlagetitel für nachhaltige Investments in Länder (Staatsanleihen) gelten die insgesamt 150 Country Rating-Kriterien, die ISS-ESG entwickelt hat. Mit Hilfe dieser Kriterien werden die institutionellen Rahmenbedingungen und die Performance eines Landes in den Bereichen Umwelt und Soziales bewertet:

Positivkriterien

Die Bewertung der sozialen und umweltlichen Leistung erfolgt anhand von ca. 100 branchenspezifisch ausgewählten und gewichteten Kriterien. Kategorien sind hier Institutionen, Politik, Erhalt des Ökosystems, Regulierung der Umweltbelastungen, soziales Engagement, soziale Bedingungen und die Situation der aktuellen Infrastruktur.

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Ausschlusskriterien

Folgende Zustände und Aktivitäten eines Landes erachten wir als ethisch besonders kontrovers und führen zu einem Ausschluss aus einem Investment. Beispielhaft seien hier die Kriterien Arbeitsrechtsverletzungen, Atomenergie, Atomwaffenbesitz, totalitäres Regime, Euthanasie, Geldwäsche, Kinderarbeit, Verstoß gegen den Klimaschutz, Korruption, Menschenrechtsverletzungen, Rüstungsbudget, sowie Länder, die die Todesstrafe weiter ausführen.

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In Hinblick auf die Umwelt (Umweltverträglichkeit) werden geprüft:

Institutionen und Politik:

  • Institutionen (z.B. Umweltministerien)
  • Politisches Programm (z.B. nationaler Umweltreport,
    Pariser Klimaschutzabkommen)
  • Beteiligung an internationalen Verträgen
    (z.B. Konvention über die biologische Vielfalt)

Umweltbestand (=Ökosystem):

  • Boden und Landnutzung (z.B. Naturschutzgebiete, Forstgebiete)
  • Wasser (Wasserressourcen)
  • Biodiversität (z.B. Säugetierarten, Reptilien, Fische, Pflanzen)

Umweltbelastungen:

  • Bodenbelastung (Landwirtschaft, Städte und bebaute Gebiete)
  • Wasserbelastung
  • Biodiversität (bedrohte Tier- und Pflanzenarten)
  • Luftemissionen (z.B. Treibhausgase)
  • Energie
  • Abfall (z.B. Nuklear-Abfall, Gift-Müll)

In Hinblick auf soziale und Governance-Aspekte werden geprüft:

Institutionen und Politik:

  • Politisches System und Grundrechte (z.B. freie Wahlen, Versammlungsrecht, Religionsfreiheit)
  • Beteiligung an internationalen Verträgen
    (z.B. Konventionen der ILO (International Labour Organisation), Konvention der UN)
  • Politische Stabilität (z.B. bewaffnete Konflikte, Terrorismus)
  • Staatshaushalt (z.B. Ausgaben für Entwicklungshilfe)
  • Nicht-staatliche Organisationen

Soziale Bedingungen:

  • Gleichberechtigung (z.B. Chancengleichheit
    in Bildung und Politik)
  • Gesundheit
  • Bildung
  • Arbeit und Einkommen (z.B. Arbeitslosigkeit, Einkommensverteilung)
  • Sicherheit
  • Bevölkerungsentwicklung

Infrastruktur:

  • Grundlegende Infrastruktur (z.B. Zugang zu Trinkwasser)
  • Medizinische Einrichtungen
  • Bildungseinrichtungen
  • Zugang zu Informationen

Kriterien die zum Ausschluss aus dem Anlageuniversum führen:

Folgende Zustände und Aktivitäten eines Landes werden als ethisch besonders kontrovers betrachtet:

  • Arbeitsrechtsverletzungen | Als Kontroverse gilt, wenn die Arbeitsbedingungen in einem Land insbesondere in Bezug auf Mindestlöhne, Arbeitszeiten und Sicherheit & Gesundheit besonders schlecht sind.
  • Atomenergie | Als Kontroverse gilt, wenn der Anteil von Atomenergie am Primärenergieverbrauch eines Landes 10% oder höher ist, sofern kein Beschluss zum Atomausstieg oder ein Moratorium für den Bau neuer Atomkraftwerke vorliegt.
  • Atomwaffenbesitz | Als Kontroverse gilt, wenn ein Land laut Stockholm International Peace Research Institute Atomwaffen besitzt.
  • Autoritäres Regime | Als Kontroverse gilt, wenn ein Land laut Freedom House als „nicht frei“ eingestuft wird.
  • Biodiversität | Als Kontroverse gilt, wenn ein Land das Übereinkommen über biologische Vielfalt nicht ratifiziert hat.
  • Euthanasie | Als Kontroverse gilt, wenn in einem Land die aktive Sterbehilfe für todkranke Menschen legalisiert ist.
  • Geldwäsche | Als Kontroverse gilt, wenn ein Land laut der Financial Action Task Force on Money Laundering der OECD als nicht kooperativ eingestuft wird.
  • Kinderarbeit | Als Kontroverse gilt, wenn in einem Land die Beschäftigung von Kindern weit verbreitet ist.
  • Klimaschutz | Als kontroverse gilt, wenn ein Land das Kyoto Protocol to the United Nations Framework Convention on Climate Change nicht ratifiziert hat.
  • Korruption | Als Kontroverse gilt, wenn ein Land in dem von Transparency International aufgestellten Korruptionsindex einen Wert von unter 50 erreicht (Skala von 0 bis 100).
  • Menschenrechtsverletzungen | Als Kontroverse gilt, wenn in einem Land die Menschenrechte massiv eingeschränkt sind, beispielsweise bzgl. politischer Willkür, Folter, Privatsphäre, Bewegungsfreiheit, Religionsfreiheit.
  • Rüstungsbudget | Als Kontroverse gilt, wenn ein Land ein Militärbudget von mehr als 3% des BIP aufweist.
  • Todesstrafe | Als Kontroverse gilt, wenn in einem Land die Todesstrafe laut amnesty international nicht gänzlich abgeschafft wurde.

Nachhaltige Werte schaffen mit ethischen Geldanlagen.

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